Allgemeine Lieferbedingungen MK Mech Parts e.U.
Siegfried Marcusstraße 1/1/7 – 2514 Traiskirchen, Österreich
FN598224t | UID: ATU65508667
Inhaber: Markus Konrad
Stand: März 2025
I. Geltungsbereich
Diese Lieferbedingungen gelten für alle Verträge zwischen MK Mech Parts e.U. (im Folgenden „Verkäufer“) und Unternehmern (§ 1 UGB). Sie gelten auch für künftige Geschäfte, selbst wenn nicht nochmals ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.
Abweichende AGB des Kunden gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung.
II. Vertragsabschluss
Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch den Verkäufer zustande.
Zusätzliche Leistungen (z. B. Prüfberichte) müssen bei Auftragserteilung angefragt werden und werden gesondert verrechnet.
Bei kundenseitiger Bereitstellung von Unterlagen, Materialien oder Vorgaben (z. B. Zeichnungen) haftet der Verkäufer ausschließlich für die fertigungsgemäße Ausführung.
III. Preise & Zahlung
Alle Preise verstehen sich exkl. USt., ab Lager Baden bei Wien, exkl. Verpackung, Transport und Zoll.
Zahlungsziel: 10 Tage netto ab Rechnung. Skonto nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
Bei Zahlungsverzug gelten 9,2 % p.a. über dem Basiszinssatz (§ 456 UGB) sowie Ersatz aller Betreibungskosten.
Bei Verzug mit anderen Forderungen kann die Leistungserbringung eingestellt und sämtliche Forderungen sofort fällig gestellt werden.
Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn Gegenforderungen rechtskräftig festgestellt oder schriftlich anerkannt wurden. Eine Abtretung von Forderungen gegen den Verkäufer bedarf dessen schriftlicher Zustimmung.
IV. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Verkäufers. Bei Weiterveräußerung tritt der Kunde Forderungen in Höhe der offenen Beträge im Voraus ab.
Der Kunde verpflichtet sich zur gesonderten Lagerung, ordnungsgemäßen Versicherung und zur Einhaltung aller Formvorschriften zur Wahrung des Eigentumsvorbehalts.
Der Verkäufer ist berechtigt, bei Zahlungsverzug die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen, den Lagerort zu betreten und die Ware freihändig zu verwerten. Eine solche Rücknahme gilt nicht automatisch als Vertragsrücktritt.
V. Lieferung & Gefahrübergang
Lieferfristen gelten nur bei schriftlicher Vereinbarung. Verzögerungen durch höhere Gewalt, Streik oder Lieferprobleme bei Zulieferern verlängern die Frist angemessen.
Die Gefahr geht mit Bereitstellung oder Übergabe an den Transporteur auf den Kunden über.
Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt. Fertigungsbedingte Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % gelten als genehmigt.
Transportversicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und Kosten des Kunden. Der Kunde genehmigt handelsübliche Versandarten.
VI. Gewährleistung
Gewährleistungsfrist: 6 Monate ab Gefahrübergang.
Mängel sind binnen 14 Tagen ab Lieferung schriftlich anzuzeigen, versteckte Mängel binnen angemessener Frist ab Entdeckung. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.
§ 924 ABGB (Beweislastumkehr) ist ausgeschlossen. Zwei Verbesserungsversuche sind einzuräumen.
Eine Nutzung mangelhafter Ware ist zu unterlassen, soweit wirtschaftlich zumutbar.
Bei unberechtigten Mängelrügen trägt der Kunde die Prüfkosten.
Abweichungen bei beschichteten oder unbehandelten Metallen (z. B. Rostbildung nach Lieferung) stellen keinen Mangel dar. Für beigestellte Materialien oder Vorgaben wird keine Gewähr übernommen.
VII. Haftung
Schadenersatz ist – außer bei Personenschäden – nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz möglich, die der Kunde zu beweisen hat.
Die Haftung ist auf EUR 1.500.000,- (Haftpflichtversicherung) beschränkt. Diese Begrenzung gilt auch für Schäden an beigestellten Teilen.
Für Schäden aus unsachgemäßer Behandlung, fehlerhafter Montage oder natürlicher Abnutzung wird keine Haftung übernommen.
Bei versicherbaren Schäden ist vorrangig die eigene Versicherung des Kunden in Anspruch zu nehmen.
Wird die Ware vom Kunden weiterverkauft, verpflichtet sich dieser, ausreichenden Produkthaftungsschutz abzuschließen und dem Verkäufer gegenüber etwaigen Regressansprüchen schad- und klaglos zu halten.
VIII. Bonitätsprüfung
Der Kunde erklärt sein Einverständnis, dass seine Daten zum Zweck des Gläubigerschutzes an staatlich bevorrechtete Gläubigerschutzverbände (z. B. KSV, AKV, ÖVC) übermittelt werden dürfen.
IX. Annahmeverzug
Bei Annahmeverzug kann eine Lagergebühr von 1 % des Auftragswertes pro Monat verrechnet werden.
Der Verkäufer ist berechtigt, nach Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware freihändig bestmöglich zu verwerten.
X. Schutzrechte & Unterlagen
Bei Fertigung nach Kundenvorgaben haftet allein der Kunde für etwaige Schutzrechtsverletzungen.
Im Streitfall ist der Verkäufer berechtigt, die Herstellung bis zur Klärung einzustellen und entstandene Kosten ersetzt zu verlangen.
Alle vom Verkäufer erstellten Recherchen und Unterlagen bleiben dessen geistiges Eigentum und dürfen nicht ohne schriftliche Zustimmung genutzt oder weitergegeben werden. Muster, die nicht Vertragsbestandteil sind, sind auf Verlangen binnen 14 Tagen zurückzugeben.
XI. Geheimhaltung
Kunden verpflichten sich zur Vertraulichkeit und zur Unterlassung direkter Geschäfte mit vom Verkäufer beauftragten Dritten.
XII. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden gemäß DSGVO und DSG verarbeitet. Details siehe Datenschutzerklärung auf mkm-parts.com.
XIII. Gerichtsstand & Recht
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wiener Neustadt. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
XIV. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleiben die übrigen unberührt. An ihre Stelle tritt eine wirtschaftlich gleichwertige Regelung.